Therapieangebote
Reittherapie
Als ganzheitliche Therapieform berücksichtigt die Reittherapie immer den physischen und psychischen Bereich, bezieht emotionale Aspekte mit ein und fördert vielseitig (wie eingangs unter Grundlagen/Idee beschrieben). Während des geführten Reitens durch das schöne Gelände rund um den Rossberg ergeben sich durch Spiele, Phantasiereisen, Übungen und die vielfältige Natur zahlreiche Möglichkeiten der Förderung.
Das Zusammensein und die Zusammenarbeit mit dem Pferd oder Pony steigern bei den Therapieschülern unglaublich stark die Motivation Dinge zu tun, die in anderen Situationen zu anstrengend, langweilig oder sinnlos erscheinen würden:
20 Minuten die komplette Haltemuskulatur aktivieren? Keine Chance! Auf dem Pferd? Kein Problem! Einem übergewichtigen Kind vorschlagen 15 min. bergauf und bergab zu spazieren? Keine Chance! Mit dem geführten Pferd genau diese Strecke zurücklegen? Kein Problem!
Die Liste der kleinen Wunder, die uns bei der Reittherapie immer wieder begegnen, ist lang... aber vielleicht kommen Sie einfach vorbei und sehen selbst!
Hippotherapie
Die Hippotherapie ist der überwiegend "medizinische Einsatz" des Pferdes in Form einer physiotherapeutischen Einzelbehandlungsmaßnahme, also Krankengymnastik zu Pferde. Immer als Einzelunterricht und im Schritt geführt, werden unterschiedliche Übungen ausgeführt. Wie eingangs (unter Grundlagen/Idee) beschrieben, werden besonders die Bereiche Gleichgewicht, Koordination, Muskelaufbau und Körperspannung (Tonus) trainiert bzw. positiv beeinflusst.
Die Motivationssteigerung - insbesondere bei Kindern, die ansonsten keine Motivation (mehr) haben zu trainieren ("therapiemüde") - unterstützt stark den Trainingserfolg. Das Pferd ist einfach ein sehr attraktives "Trainingsgerät"! ;-)
Preise
Reittherapie
Eine Einheit (30 min.) kostet 65,- € - mit Therapieassistenz 75,00 €
Eine 45-Minuten Einheit kostet 90,-€ (nur ohne Assistenz)
Eine Doppeleinheit (60 min.) kostet 115,- € (nur ohne Assistenz)
Hippotherapie
Eine Einheit (20 min.) kostet 65,- € - immer mit Therapieassistenz
Personen ohne Bezuschussung erhalten einen Rabatt!
Reit- und Hippotherapie sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Kostenübernahme / Bezuschussung
Die Kosten für die Reittherapie werden in den meisten Fällen privat getragen, teilweise jedoch durch eine Bezuschussung von der Krankenkasse, der Pflegekasse, dem Jugendamt, dem Sozialamt oder anderen Institutionen oder Vereinen mitfinanziert.
Die Krankenkassen bezuschussen in manchen Fällen die Hippotherapie als Physiotherapie/ Krankengymnastik, hier bitte vorher nachfragen, denn die verschiedenen Krankenkassen bieten unterschiedliche (freiwillige) Leistungen an. Wie weit Maßnahmen bewilligt werden, hängt vom Sachbearbeiter ebenso wie der generellen Politik einer Krankenkasse ab.
Die Pflegekasse kann in manchen Fällen Reittherapiekosten übernehmen (§45b SGB XII), wenn die Reittherapie als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung angesehen wird (der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 125,- € monatlich). Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Das Jugendamt übernimmt ebenfalls in manchen Fällen die Kosten, wenn ein Förderbedarf besteht und ein ärztliches Gutachten vorliegt (Reittherapie als Hilfe zur Erziehung z.B. bei Angststörungen oder Aggressionsabbau).
Das Sozialamt kann im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe die Kosten übernehmen.
Die Kleinen Glücksritter e.V. - Pferdebesuche schwer/chronisch erkrankter Kinder und ihrer Geschwisterkinder, um Glücksmomente mit den Pferden zu erleben und den oft schweren Alltag mal zu vergessen, können durch den tollen Verein Die Kleinen Glücksritter gefördert werden. Projekte wie Ferienaktionen und Pferdebesuche für Glücksritterkinder habe ich bereits begleitet. Gerne können betroffene Eltern direkt Kontakt mit den Kleinen Glücksrittern aufnehmen und sich auf mein Angebot beziehen.
Meine Qualifikation als Reit- und Hippotherapeutin hilft in manchen Fällen bei der Bezuschussung. Auf Wunsch lasse ich Ihnen gerne ein Angebot mit Nachweis meiner Qualifikationen zukommen, um einen Antrag an entsprechender Stelle/Institution zur Bewilligung einzureichen. Der Antrag sollte zusätzlich möglichst eine ärztliche Verordnung/Empfehlung enthalten.